|  Hilfsangebote 
 
  Projektideen 
  Veranstaltungen 
  AAI transparent 
  AAI fördern 
 
 Wir haben viele Informationen auf unserer Website im pdf-Format bereit gestellt.Zum Betrachten dieser
  -Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Die aktuelle Version stellt Adobe kostenlos zur Verfügung.
 |  |  Die  Satzung ist das grundlegende Regelwerk des Vereins. Der wohl wichtigtste Punkt der Satzung ist der § 2, der den Zweck des Vereins festlegt und beschreibt, auf welche Weise er erfüllt werden soll. Die
  Satzung der Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V. stellen wir an dieser Stelle nur noch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung - und nicht mehr im HTML-Format. BeitragsordnungDie Mitgliederversammlung 2012 beschloss mit Wirkung zum1. Januar 2013 folgende Beitragsordnung:
 
		 Mitglieder zahlen – sofern sie nach §5 (3) der Satzung nicht beitragsfrei gestellt sind – als natürliche Personen einen Jahresbeitrag in Höhe von 50 € und als juristische Personen in Höhe von 300 €.Der Mitgliedsbeitrag wird auch im Jahr des Beitritts in voller Höhe fällig.Die Beiträge werden wie folgt fällig:
		  
			 bei jährlicher Zahlung am 15. Februar in Höhe des vollen Jahresbeitrags.im Beitrittsjahr zur Mitte des ersten Quartals in dem zu diesem Zeitpunkt die Mitgliedschaft besteht und zwar in Höhe des vollen Jahresbeitrags.bei quartalsweiser Zahlung zur Mitte des jeweiligen Quartals in Höhe eines ¼ Jahresbeitrags.im ersten Jahr zur Mitte des jeweiligen Quartals in anteiliger Höhe, so dass am Jahresende der Jahresbeitrag in voller Höhe gezahlt ist.Bei Beitritt nach der Mitte des 4. Quartals wird der Jahresbeitrag in voller Höhe sofort fällig.Bei Austritt endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.Nach § 5 (3) Satzung hat der Vorstand das Recht, in besonderen Fällen den Mitgliedsbeitrag zu erlassen. Seitenanfang |