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  SatzungDie pdf-DateiSatzung ist das grundlegende Regelwerk des Vereins. Der wohl wichtigtste Punkt der Satzung ist der § 2, der den Zweck des Vereins festlegt und beschreibt, auf welche Weise er erfüllt werden soll.
Die pdf-DateiSatzung der Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V. stellen wir an dieser Stelle nur noch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung - und nicht mehr im HTML-Format.


Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung 2012 beschloss mit Wirkung zum
1. Januar 2013 folgende Beitragsordnung:

  1. Mitglieder zahlen – sofern sie nach §5 (3) der Satzung nicht beitragsfrei gestellt sind – als natürliche Personen einen Jahresbeitrag in Höhe von 50 € und als juristische Personen in Höhe von 300 €.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird auch im Jahr des Beitritts in voller Höhe fällig.
  3. Die Beiträge werden wie folgt fällig:
    • bei jährlicher Zahlung am 15. Februar in Höhe des vollen Jahresbeitrags.
    • im Beitrittsjahr zur Mitte des ersten Quartals in dem zu diesem Zeitpunkt die Mitgliedschaft besteht und zwar in Höhe des vollen Jahresbeitrags.
    • bei quartalsweiser Zahlung zur Mitte des jeweiligen Quartals in Höhe eines ¼ Jahresbeitrags.
    • im ersten Jahr zur Mitte des jeweiligen Quartals in anteiliger Höhe, so dass am Jahresende der Jahresbeitrag in voller Höhe gezahlt ist.
    • Bei Beitritt nach der Mitte des 4. Quartals wird der Jahresbeitrag in voller Höhe sofort fällig.
  4. Bei Austritt endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.
  5. Nach § 5 (3) Satzung hat der Vorstand das Recht, in besonderen Fällen den Mitgliedsbeitrag zu erlassen.

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Disclaimer   © Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V., Tel. 030/473789-95, AAI@AlzheimerForum.de